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   LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2007 - L 9 U 47/03   

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https://dejure.org/2007,116551
LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2007 - L 9 U 47/03 (https://dejure.org/2007,116551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10.08.2007 - L 9 U 47/03 (https://dejure.org/2007,116551)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 10. August 2007 - L 9 U 47/03 (https://dejure.org/2007,116551)
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  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 43/98 R

    Rückwirkung bei neuer Berufskrankheit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2007 - L 9 U 47/03
    Deshalb tritt der Versicherungsfall einer BK 1317 mit demjenigen Zeitpunkt ein, zu dem der Versicherte an einer Polyneuropathie oder Encephalopathie erkrankt, also erstmals eine der als Berufskrankheiten bezeichneten Gesundheitsstörungen als regelwidriger Körper- oder Geisteszustand mit Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit tatsächlich besteht (§ 551 Abs. 3 Satz 2 RVO; insoweit ohne im Ergebnis bedeutsamen Unterschied zur Rechtslage nach der RVO auch Lauterbach, Unfallversicherung, § 9 SGB VII Rdnr. 51 und 53 f; vgl. BSG vom 24. Februar 2000, Az B 2 U 43/98 R; v. 30. September 1999, Az B 8 Kn 5/98 U R; vom 20. Juni 1995, Az 8 RKnU 2/94 und vom 11. Mai 1995, 2 BU 63/95).

    Soweit der Berufungskläger schließlich hilfsweise die Anerkennung und Entschädigung seiner durch organische Lösemittel verursachten Gesundheitsstörungen wie eine Berufskrankheit begehrt, kommt eine solche, auf § 551 Abs. 2 RVO gestützte Entscheidung nach Einführung der BK 1317 nicht mehr in Betracht (BSG vom 14. Februar 2000, Az B 2 U 43/98 R).

  • BSG, 30.09.1999 - B 8 KN 5/98 U R

    Rückwirkungsklauseln bei neuen Berufskrankheiten, hier: chronisch obstruktiven

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2007 - L 9 U 47/03
    Deshalb tritt der Versicherungsfall einer BK 1317 mit demjenigen Zeitpunkt ein, zu dem der Versicherte an einer Polyneuropathie oder Encephalopathie erkrankt, also erstmals eine der als Berufskrankheiten bezeichneten Gesundheitsstörungen als regelwidriger Körper- oder Geisteszustand mit Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit tatsächlich besteht (§ 551 Abs. 3 Satz 2 RVO; insoweit ohne im Ergebnis bedeutsamen Unterschied zur Rechtslage nach der RVO auch Lauterbach, Unfallversicherung, § 9 SGB VII Rdnr. 51 und 53 f; vgl. BSG vom 24. Februar 2000, Az B 2 U 43/98 R; v. 30. September 1999, Az B 8 Kn 5/98 U R; vom 20. Juni 1995, Az 8 RKnU 2/94 und vom 11. Mai 1995, 2 BU 63/95).
  • BSG, 20.06.1995 - 8 RKnU 2/94

    Versicherungsfall - Rückwirkungsklausel

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2007 - L 9 U 47/03
    Deshalb tritt der Versicherungsfall einer BK 1317 mit demjenigen Zeitpunkt ein, zu dem der Versicherte an einer Polyneuropathie oder Encephalopathie erkrankt, also erstmals eine der als Berufskrankheiten bezeichneten Gesundheitsstörungen als regelwidriger Körper- oder Geisteszustand mit Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit tatsächlich besteht (§ 551 Abs. 3 Satz 2 RVO; insoweit ohne im Ergebnis bedeutsamen Unterschied zur Rechtslage nach der RVO auch Lauterbach, Unfallversicherung, § 9 SGB VII Rdnr. 51 und 53 f; vgl. BSG vom 24. Februar 2000, Az B 2 U 43/98 R; v. 30. September 1999, Az B 8 Kn 5/98 U R; vom 20. Juni 1995, Az 8 RKnU 2/94 und vom 11. Mai 1995, 2 BU 63/95).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 BU 63/95

    Anspruch auf Entschädigung nach § 551 Abs. 2 RVO bei einer neu in die

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 10.08.2007 - L 9 U 47/03
    Deshalb tritt der Versicherungsfall einer BK 1317 mit demjenigen Zeitpunkt ein, zu dem der Versicherte an einer Polyneuropathie oder Encephalopathie erkrankt, also erstmals eine der als Berufskrankheiten bezeichneten Gesundheitsstörungen als regelwidriger Körper- oder Geisteszustand mit Auswirkung auf die Erwerbsfähigkeit tatsächlich besteht (§ 551 Abs. 3 Satz 2 RVO; insoweit ohne im Ergebnis bedeutsamen Unterschied zur Rechtslage nach der RVO auch Lauterbach, Unfallversicherung, § 9 SGB VII Rdnr. 51 und 53 f; vgl. BSG vom 24. Februar 2000, Az B 2 U 43/98 R; v. 30. September 1999, Az B 8 Kn 5/98 U R; vom 20. Juni 1995, Az 8 RKnU 2/94 und vom 11. Mai 1995, 2 BU 63/95).
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